Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsinhaber: Serdar Franke-Baydaroglu

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Stand Mai 2007 )

1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit der Julian´s American Cocktailbar, im folgenden "Leistungserbringer" genannt.


2. Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers, im folgenden "Kunde" genannt, mit der Leistungserbringer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. 

3. Es gelten ausschließlich die AGB der Leistungserbringer. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag vom Kunden abweichend von den Bedingungen der Leistungserbringer bestätigt wird, selbst wenn die Leistungserbringer nicht widerspricht. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Sie von der Leistungserbringer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.       

§ 2 Angebote

Alle Angebote der Leistungserbringer sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 30. Tage nach dem Ausstellungsdatum befristet. 

1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages / der Buchung durch die Leistungserbringer zustande, oder durch Bezahlung der Rechnung. 

§ 3 Zahlungsbedingungen

1.  Die Fälligkeit der Mieten und Preise ergibt sich aus dem Mietvertrag und wird auf der Rechnung mitgeteilt.
Der Gesamte Rechnungsbetrag ist am Tag der Veranstaltung vor Ort fällig und in Bar zu zahlen.  Oder der gesamte Rechnungsbetrag sollte bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto GEBUCHT sein. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Scheckspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Leistungserbringer über den Betrag verfügen kann. Im Fall der Hingabe eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel werden nicht angenommen. Der Leistungserbringerin  ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Er wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Leistungserbringerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2.  Kommt der Kunde in Verzug, so ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls der Leistungserbringer einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde ferner die Kosten für Mahnschreiben in Höhe von jeweils Euro 15,00 zu erstatten.

3.  Der Kunde kann gegen Forderungen des Leistungserbringer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Nichtdurchführen der Veranstaltung bei Privatkunden

4.1. Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, behält der Leistungserbringer die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen. Bei einer Auftragsstornierung bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20 % der vereinbarten Bruttogesamtsumme fällig. 

Bei Späteren Stornierungen berechnen wir :

   - bis zu 28 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 40% 
    - bis zu  14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 50%
    - bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 80% der vereinbarten  Leistungsgesamtsumme fällig.

4.2.  Nichtdurchführen der Veranstaltung bei Firmenkunden, Messen und Messeevents 

Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, behält der Leistungserbringer die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen.

    Bei einer Auftragsstornierung bis zu 90 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum sind 50 % der vereinbarten Bruttogesamtsumme fällig. 

    Bei Späteren Stornierungen berechnen wir :

    bis zu 60 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 70% 

    bis zu  30 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 100%

    der vereinbarten  Leistungsgesamtsumme fällig.



§ 5 Auf - und Abbau

der Aufbau der Bar und Zubehör erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung, entweder am Vortag  oder am ersten Tag der Veranstaltung.

Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach erbringen der vereinbarten Leistungsumfang der Leistungserbringer.

Die Bauart der mobilen Bars, lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden und Räumlichkeiten ( *ebenerdig , Stufenfrei oder mit adäquater Fahrstühle  o.ä. ) zu.


§  6 Haftung

sollte die Anlieferung nicht Ebenerdig* siehe § 5 entsprechen, haftet der Leistungserbringer nicht für eventuelle Schäden die durch diese verursacht werden.

Desweiteren ist der Kunde selbst dazu verpflichtet, im Veranstaltungs-& Barbereich den Boden gegen mögliche Beschädigungen von Saft-/ Eis- & Spirituosen Spritzern zu sichern.


§ 7 Versicherungen

Alle von Julian´s mobiler Cocktailbar für die Veranstaltung mitgebrachte Ware, Getränke, Zubehör sind vom Auftraggeber zu versichern. 

Verlorengegangene werden zum Wiederbeschaffungswert dem Veranstalter / Auftraggeber  in Rechnung gestellt.


§ 8 GUTSCHEINE

sind ab Ausstellungsdatum innerhalb von 365 Tagen einzulösen, diese verlieren nach dieser Frist Ihre Gültigkeit.


§ 9 Teilnichtigkeit, Gerichtstand

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt ( Gerichtstand ist Bingen am Rhein)

oder kannst du die Schreibrechte für mich hier freischalten?

Gerichtsstand ist Alzey

REFERENZ KUNDEN

  • Advancis Software
  • Arla
  • ASB
  • AUDI
  • Automobil Club Mainz
  • basf
  • Bauhaus
  • benson und hedges
  • BGN
  • Bilfinger|Berger
  • bionade
  • Boehringer
  • BWM
  • CeBIT Hannover
  • Conet Technologie - Solutions
  • Continental
  • Creaton AG
  • Creusen + Scherer Alzey
  • Custom Chrome
  • DEKRA
  • Deutsche Bank
  • Deutsche Leasing Gruppe
  • DHL
  • DRK Ingelheim
  • EATON
  • Endress + Hauser
  • Floragard
  • Frankfurter Airport
  • Galeria Kaufhof
  • Gantner Instruments
  • Geodis
  • Globus AG
  • GRACE
  • Grohe
  • Grundy UFA TV
  • Hannover Messe
  • Heinrich Kipp Werk
  • Heraeus Holding
  • Hochwald
  • Hyundai
  • ITD
  • JEZT Services
  • Juweliere Rüschenbeck
  • KAI
  • Konica Minolta
  • Logo Hellegjerde
  • Markant Deutschland
  • McKinsey
  • Midas Pharma
  • milag
  • Norelem
  • Oerlikon
  • Opel
  • Porsche
  • Pro Akustik
  • Prosieben
  • R+V Versicherungen
  • Red Bull
  • Rhodius
  • RTL
  • RWE
  • SAP
  • Schulz Farben
  • Schunk Spanntechnik
  • SEB
  • Servophil
  • Siemens
  • Sparkasse
  • Spectrami
  • Stadtverwaltung Bad Kreuznach
  • Steep
  • SUS Schulte Ufer
  • Swing Modelle
  • Telekom Forum
  • Thimm THE HIGHPACK GROUP
  • Vossen
  • Weber Grill
  • Wigo Chemie
  • Xmart
  • ZDF
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